Ottakringer Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Bestellungen und Buchungen von Brauereiführungen des Kunden über die Website www.ottakringerbrauerei.at sowie für Buchungsanfragen für private Gruppenführungen an fuehrungen@ottakringer.at. Vertragspartner des Kunden ist die Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH, Ottakringer Platz 1, 1160 Wien („Ottakringer“).

Bestellungen sowie Buchungen von Brauereiführungen über die Website www.ottakringerbrauerei.at sowie Buchungsanfragen für private Gruppenführungen an fuehrungen@ottakringer.at erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mit der Abgabe einer Bestellung bzw. Durchführung einer Buchung oder Versand einer Buchungsanfrage für private Gruppenführungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an diese gebunden. Ottakringer ist jederzeit berechtigt, diese AGB abzuändern oder zu ergänzen. Für Kunden gelten immer die im Zeitpunkt der Bestellung/Buchung/Buchungsanfrage gültigen AGB.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gelten diese AGB insoweit, als nicht zwingend anzuwendende Bestimmungen entgegenstehen.

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Angebot und Annahme

Die auf der Website www.ottakringerbrauerei.at beschriebenen Waren und Dienstleistungen (Führungen inklusive Verkostungen) sind unverbindlich und freibleibend und stellen kein Angebot von Ottakringer an den Kunden dar. Erst mit der zahlungspflichtigen Bestellung der Waren und/oder Dienstleistung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs, oder im Fall von exklusiven privaten Gruppenführungen mit Absenden der Buchungsanfrage an fuehrungen@ottakringer.at, gibt der Kunde ein für ihn rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Ottakringer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Die Kunden erhalten eine Bestell- bzw Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt erst mit Übergabe der Ware bzw. mit Versand der Bestellbestätigung für die Dienstleistung an die vom Kunden bekannt gegebenen E-Mail-Adresse zustande.

Ottakringer übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der auf der Website www.ottakringerbrauerei.at beschriebenen Waren bzw. das Stattfinden der Führungen inklusive Verkostungen.

Der gültige Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde bei der Bestellung alkoholischer Getränke das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat. Ottakringer behält sich daher vor, die Übergabe der Ware an Minderjährige abzulehnen und nicht auszuführen.

Mit Erhalt eines  Gutscheines kann dieser entweder selbst eingelöst oder Dritten übertragen werden. Der Gutschein kann vom Kunden oder einem Dritten nur einmal eingelöst werden.

Einlösen und Gültigkeitsdauer der Gutscheine

Der Gutschein ist nur für die vom Kunden ausgewählte Dienstleistung (Führung inklusive Verkostung) einlösbar. Ist der Kunde vor Einlösen des Gutscheins vom Vertrag zurückgetreten, kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden.

Der vom Kunden erworbene Gutschein ist ein Jahr ab Zustandekommen des Vertrages gültig. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.

Preise und Versandkosten

Alle auf der Website www.ottakringerbrauerei.at dargestellten Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und je nach Zustellgebiet inklusive aller mit der Zustellung verbundenen Kosten. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

Die Zustellung der Waren und Gutscheine für Dienstleistungen auf postalischem Weg erfolgt für Zustellungen innerhalb Österreichs versandkostenfrei. Für Zustellungen nach Deutschland werden Zustellgebühren in Höhe von EUR 12 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Bei der elektronischen Zustellung der Bestellbestätigungen für die gebuchten Dienstleistungen entstehen keine Versandkosten.

Bezahlung

Der (Kauf-)Preis ist sofort nach Abschluss der Bestellung durch Drücken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ fällig.

Die Zahlung im Onlineshop https://www.ottakringerbrauerei.at/de/shop/ ist mit folgenden Zahlungsmitteln möglich:

  • Maestro und andere Debitkarten
    Es gelten die AGB Ihrer Bank

Die Zahlung im Onlineshop wird über den Payment Partner PAYONE nach aktuellen Sicherheitsstandards (3-D-Secure 2.0.) abgewickelt. Die Datenschutzbestimmungen von PAYONE können Sie hier einsehen: https://www.payone.com/AT-de/datenschutz

Die Zahlung beim Kauf einer Brauereiführung oder eines Gutscheins für eine Brauereiführung über unser Buchungstool Regiondo ist mit folgenden Zahlungsmitteln möglich:

  • Sepa Lastschrift

Die Zahlung über unser Buchungstool Regiondo wird über den Payment Partner Stripe nach aktuellen Sicherheitsstandards (3-D-Secure 2.0.) abgewickelt. Die Datenschutzbestimmungen von Stripe Connect können Sie hier einsehen: Datenschutzrichtlinie (stripe.com)

Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Ottakringer.

Führungen am Brauereigelände (inklusive Verkostungen)

Stornobedingungen für reguläre Führungen:

  • Stornierung innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Beginn der Führung: Es erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags.
  • Stornierung zwischen 24 und 72 Stunden vor Beginn der Führung: Es erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer einmalig zulässigen Terminverschiebung oder alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in der Höhe des bereits bezahlten Betrages ausgestellt zu bekommen. Für Stornierungen nach bereits erfolgter einmalig zulässiger Terminverschiebung kommen die allgemeinen Stornobedingungen zur Anwendung.
  • Stornierungen 72 Stunden oder länger vor Beginn der Führung: Der bereits bezahlte Betrag wird vollständig auf das bei der Zahlung verwendete Zahlungsmittel rückerstattet.

Stornobedingungen für exklusive (private) Gruppenführungen:

  • Stornierung innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Beginn der Führung: Eine Stornierung ist nicht möglich. Der gesamte Betrag wird verrechnet ist zu bezahlen.
  • Stornierung zwischen 24 und 72 Stunden vor Beginn der Führung: Eine vollständige Stornierung ist nicht möglich. 50% des Gesamtbetrags werden verrechnet und sind zu bezahlen.
  • Stornierungen 72 Stunden oder länger vor Beginn der Führung: Keine Leistung wird verrechnet.

Sonderbestimmung für exklusive (private) Gruppenführungen:

Der Kunde ist beim Versand der Buchungsanfrage an fuehrungen@ottakringer.at dazu verpflichtet, die genau Anzahl der Führungsteilnehmer anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmeranzahl ist bis spätestens 72 Stunden vor Beginn der Führung möglich. Erfolgt eine Reduzierung der bereits gebuchten Anzahl an Teilnehmern weniger als 72 Stunden vor Beginn der Führung, wird der zu zahlende Betrag auf Basis der ursprünglich angegebenen Teilnehmeranzahl verrechnet und ist zu bezahlen.

Verspätungen:

Der Kunde hat pünktlich zum gebuchten Führungstermin zu erscheinen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Führungen pünktlich beginnen und im Falle eines Zuspätkommens eine Teilnahme an der Führung nicht garantiert werden kann. Kann der Kunde aufgrund seiner Verspätung nicht mehr an der Führung teilnehmen, kommt es zu keiner Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages. Bei privaten Gruppenführungen wird diesfalls der gesamt zu zahlende Betrag verrechnet und ist zu bezahlen.

Schlechtwetter:

Führungen finden bei jedem Wetter statt. Schlechtwetter berechtigt den Kunden nicht vom Vertrag zurückzutreten. Eine Erstattung des bezahlten Betrags ist ausgeschlossen.

Vorbehalt zur Durchführung von Führungen:

Ottakringer behält sich vor, Führungen ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. Sofern der Kunde den Alternativtermin nicht in Anspruch nimmt, erstattet Ottakringer dem Kunden den für die Führung bezahlten Betrag zurück.

(Sicherheits-)Anweisungen:

Kunden haben den (Sicherheits-)Anweisungen von Ottakringer Folge zu leisten.

Das unbeaufsichtigte Betreten sämtlicher Räumlichkeiten ist verboten. Die Gruppe darf von Kunden nicht verlassen werden. Ottakringer ist der Ausschluss von Kunden, insbesondere bei Missachten von Anweisungen, unangemessenem, übergriffigem und/oder alkoholisiertem Verhalten, vorbehalten. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags erfolgt diesfalls nicht. Bei Missachtung der (Sicherheits-)Anweisungen betreten die Kunden sämtliche Bereiche auf eigene Gefahr. Ottakringer übernimmt dafür keine Verantwortung. Ottakringer ist zudem berechtigt, offensichtlich stark betrunkenen Personen sowie offensichtlich unter Einfluss sonstiger Substanzen stehenden Personen, bereits zu Beginn die Teilnahme an einer Führung zu verweigern.

Aufsichtspflicht für Kinder und Minderjährige:

Kinder und Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen. Für die Aufsicht von Kindern und Minderjährigen übernimmt Ottakringer keine Verantwortung. Vom Kunden ist insbesondere darauf zu achten, dass die Kinder und Minderjährige die vorgesehenen Wege bzw. die Gruppe nicht verlassen.

Rauchverbot:

Auf dem gesamten Gelände gilt – ausgenommen der dafür vorgesehenen Bereiche – ein Rauchverbot.

Speisen:

Das Mitbringen und Verzehren von Speisen sind untersagt.

Tiere am Gelände:

Am gesamten Gelände der Ottakringer Brauerei sind keine Tiere erlaubt.

Für Blindenführ- und Partnerhunde gilt: Der Hundehalter eines Blinden- und Partnerhundes für behinderte Menschen hat beim Zutritt des Geländes einen Behindertenausweis bzw. -pass sowie den Nachweis über die Qualifikation des Hundes vorzuweisen. Am Gelände müssen Blindenführhunde ein Führgeschirr tragen.

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen:

Sämtliche Aufzeichnungen von Bild und Ton dürfen – unabhängig vom verwendeten Medium und Zweck der Veröffentlichung – nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Zustimmung von Ottakringer vorgenommen werden.

Im Fall von Aufnahmen ist der Kunde für das Einhalten sämtlicher in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften, insbesondere Persönlichkeits- und Datenschutzrechte anderer Teilnehmer, verantwortlich und hat diese unabhängig davon, ob die Aufnahmen zur medialen Veröffentlichung bestimmt sind, zu informieren und deren Einwilligung einzuholen.

Rücktrittsrecht – Widerrufsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt kann auch nur teilweise ausgeübt werden.

Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen oder die Bestellbestätigung für die Dienstleistung erhalten hat.

Der Kunde kann das Widerrufsrecht ausüben, indem der Kunde Ottakringer mittels eindeutiger Erklärung (zB E-Mail, postalisch versandter Brief) über den Entschluss vom Warenkauf und/oder der gebuchten Dienstleistung zurückzutreten, informiert. Dafür kann das beigefügte Muster- und Widerrufsformular verwendet werden. Eine Pflicht zur Verwendung dieses Muster- und Widerrufsformular besteht nicht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wurde die Dienstleistung (zB. Führung) bereits in Anspruch genommen, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag vom Kunden widerrufen, hat Ottakringer alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Hinsendekosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Zustellung als die von Ottakringer angebotenen, günstige Standardlieferung gewählt hat) zurückzuzahlen. Hat sich der Kunde für eine andere Art der Lieferung als die von Ottakringer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung dieser Mehrkosten.

Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Einlangens der Widerrufserklärung bei Ottakringer. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat Ottakringer nicht angeboten, im Fall des Widerrufs die Waren und/oder Gutscheine selbst abzuholen, kann Ottakringer die Rückzahlung so lange verweigern, bis Ottakringer die Waren und/oder Gutscheine zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren und/oder Gutscheine zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden von Ottakringer getragen.

In folgenden Fällen steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht nicht zu:

  1. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  2. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  3. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  4. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  5. alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
  6. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die vom Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geliefert werden;
  7. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdiese der Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher
    1. entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert,
    2. oder den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen;
Muster Widerrufsformular

Bitte verwenden Sie bei einem Rücktritt folgende untenstehende Vorlage. Das Dokument können Sie sich auch HIER herunterladen.

Gewährleistung & Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche sind – ausgenommen Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Daher ist insbesondere die Haftung für Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

Bei Führungen übernimmt Ottakringer keine Haftung für auf das Brauereigelände bzw. die Veranstaltungsräume mitgebrachten Gegenstände (zB Garderobe, Wertgegenstände, etc).

Ist der Kunde Unternehmer, hat er das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Sämtliche von Ottakringer vertriebene Produkte entsprechen in ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel-, Kennzeichnungs-, Konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht und hat der Kunde Ottakringer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Datenschutz

Ottakringer verarbeitet personenbezogene Daten nur in den gesetzlich erlaubten Fällen unter Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen und nur im notwendigen Ausmaß. Ottakringer gibt die Daten nicht ohne Einwilligung der Kunden an Dritte weiter. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen Ottakringer aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen zur Weitergabe verpflichtet ist.

Die Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.ottakringerbrauerei.at/de/datenschutz/ 

Fragen zum Datenschutz können an datenschutz_betriebe@ottakringer.at gerichtet werden.

Schlichtungsstelle

Bei Streitfällen besteht die Möglichkeit an den Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle und der OS-Plattform teilzunehmen.

Sonstiges

Alle Nachrichten, Grafiken und Texte auf der Website www.ottakringerbrauerei.at sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Information der Kunden und dürfen nicht vervielfältigt, bearbeitet, öffentlich zur Verfügung gestellt oder verbreitet werden.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Erfüllungsort / anwendbares Recht / Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Kontakt

Fragen zu Webshop, Rücksendungen und Produkten:
Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH
Ottakringer Platz 1, 1160 Wien

Telefon: Tel: 01/ 49 100 900

E-Mail: shop@ottakringer.at

Fragen zum Datenschutz:
datenschutz_betriebe@ottakringer.at

Fragen zu Führungen am Brauereigelände:
fuehrungen@ottakringer.at

Stand: Februar 2024

Ottakringer Eventlocation Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmen Veranstaltungen & private Feiern
für die Nutzung der Veranstaltungsräume

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Überlassung der Veranstaltungsräume des Gersten-, Hopfen- und Hefebodens, der Alten Technik, des Gold Fassl Magazins sowie des Darreturms („Veranstaltungsräume“), sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren.

Sollten diese AGB Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen.

Anbote / Zusagen

Schriftliche Anbote von der Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH („OBD“) sind prinzipiell freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als verbindliche Anbote bezeichnet. Mündliche Anbote bzw. mündliche Zusagen von OBD Mitarbeitern sind nur dann wirksam, wenn sie von OBD schriftlich bestätigt werden.

Verrechnung nach teilnehmenden Personen

Ist eine Verrechnung nach teilnehmenden Personen vereinbart, so hat der Kunde mindestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung der OBD die Anzahl der teilnehmenden Personen bekannt zu geben. Die OBD ist berechtigt, selbst oder durch eine von ihr beauftragte Person die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Personen durch Zählung zu ermitteln. Die Verrechnung erfolgt dann aufgrund der so festgestellten Anzahl von Teilnehmern, wobei aber die vom Kunden ursprünglich angegebene Anzahl von Teilnehmern jedenfalls verrechnet wird.

Zahlungskonditionen

Akontozahlung:

Kunden haben bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in der Höhe von 80% des zu erwartenden Umsatzes laut letztgültigem Angebot auf das in der Anzahlungsrechnung angeführte Konto zu zahlen. Die Anzahlung wird dem Kunden in der Endabrechnung gutgeschrieben.

Endabrechnung:

Nach der Veranstaltung erfolgt die endgültige Berechnung des Entgeltes der Mieten und Nebenleistungen zuzüglich der Umsatzsteuer in der zu diesem Zeitpunkt gesetzlichen Höhe. Der sich aus der Abrechnung ergebene Saldo ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig bzw. wird von der OBD auf ein vom Kunden namhaft gemachtes Konto refundiert.

Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug behält sich die OBD das Recht vor, Zinsen in der Höhe von 12% pro Jahr in Rechnung zu stellen.

Vertragsrücktritt

Rücktritt vom Vertrag:

Die OBD ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn vereinbarte (Akonto-)Zahlungen nicht rechtzeitig eintreffen, wenn bekannt wird, dass die Veranstaltung bestehenden Gesetzen widerspricht oder der Kunde gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen nicht einhält, wenn sich herausstellt, dass durch die Veranstaltung der Ruf oder die Sicherheit der Ottakringer Event Location bzw. Ottakringer Brauerei oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden oder wenn die Veranstaltungsräume aufgrund höherer Gewalt oder technischer Gebrechen nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung gegen die OBD.

Stornobedingungen:

Ab Annahme des Anbots beträgt die Stornogebühr 50% und innerhalb von 3 Monaten (90 Tage) vor der Veranstaltung 100% der Anbotssumme.

Behandlung der Veranstaltungsräume

Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen, usw. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Sämtliche etwaige baulichen oder sonstigen Veränderungen der Veranstaltungsräume bzw. der Einrichtungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der OBD zulässig, wobei der Vertragspartner sämtliche diesbezüglichen Kosten zu tragen hat. Sofern eine Zustimmung zu Änderungen erteilt wird, hat der Kunde nach Ende der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.

Übergabe der Veranstaltungsräume

Die Übergabe der Veranstaltungsräume erfolgt im Zuge einer Begehung, bei der sowohl der Kunde oder ein Bevollmächtigter und ein Vertreter der OBD anwesend sind. Allfällige Mängel sind bei sonstigem ausdrücklichen Verzicht des Kunden auf ihre spätere Geltendmachung unverzüglich anzuzeigen. Die Begehungstermine finden während der schriftlich vereinbarten Benützungszeit statt, d.h. Vor und nach Beginn bzw. Ende der Auf- bzw. Abbauzeit. Im Falle irgendwelcher Beschädigungen der Veranstaltungsräume (z.B. Wände, Fußböden, Leitungen und anderer technischer oder baulicher Einrichtungen) ist dies der OBD unverzüglich zu melden. Schäden, die aus der verspäteten Meldung resultieren, gehen zulasten des Kunden. Die Wiederherstellung bzw. Behebung der Mängel erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Kosten des Kunden.

Anwesenheitspflicht

Der Kunde hat vor Veranstaltungsbeginn der OBD einen Verantwortlichen zu nennen, der während der gesamten Veranstaltung (von Aufbaubeginn bis Abbauende) jederzeit als bevollmächtigter Ansprechpartner, sowohl für die OBD als auch für die Behörde, zur Verfügung steht und auch berechtigt ist, im Namen und auf Rechnung des Kunden Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.

Technische Anlagen

Die technischen Anlagen der OBD dürfen nur von Mitarbeitern der OBD bzw. von ihr beauftragten Personen in Betrieb genommen und bedient werden. Die OBD haftet nicht im Fall von Betriebsstörungen oder Versagen der Anlagen und damit verbundenen Beeinträchtigungen der Veranstaltung.

Bei Beschädigungen der Anlagen und des technischen Equipments (insb. Bedienelemente wie IPad, Mikrofone, Stative usw.) durch den Kunden bzw. der teilnehmenden Personen hat der Kunde der OBD den Wiederbeschaffungswert für die beschädigten Anlagen und der technischen Equipmentelemente zu leisten.

Besonderheiten der Location

Dekoration:

Beim Anbringen von allfällig selbst mitgebrachten Dekorationen / Möbeln etc. sind die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen / Befunde durch den Kunden rechtzeitig einzuholen. Die Ein/Anbringung ist durch fachmännisches Personal durchzuführen, wobei alle bau- und feuerpolizeilichen, sowie sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen (z.B. zusätzliche Feuerlöscher, Erste Hilfe Kästen etc.) zu befolgen sind. Für allfällige diesbezügliche Kosten hat der Kunde aufzukommen. Aus Nichteinhaltung resultierende Strafen sind jedenfalls vom Kunden zu tragen, auch wenn sie der OBD vorgeschrieben werden.

Es dürfen keine Dekorationsgegenstände mit Klebestreifen, Nägeln, Tackern oder ähnlichem angebracht werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die bei Ein/Anbringung von fremden Gegenständen verursacht werden.

Einfahren am Gelände:

Je nach Verfügbarkeit und Genehmigung durch die OBD dürfen Fahrzeuge auch am Areal, in den gekennzeichneten Bereichen, parken.

Das Ent- und Beladen, wie Halten & Parken, ist jedoch nur nach Genehmigung durch die OBD gestattet und hat ausschließlich in den angewiesenen Bereichen stattzufinden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.

Reinigung:

Die OBD kann dem Kunden auf dessen Kosten die Betreuung (v.a. laufende Reinigung) der Toilettenanlagen (i) im Einzelfall im Anbot anbieten oder (ii) bindend bei Veranstaltungen über 300 Personen vorschreiben. Die Beauftragung des Reinigungsdienstes (Exklusivpartner) erfolgt ausnahmslos durch die OBD im Namen des Kunden, die Verrechnung erfolgt direkt an den Kunden.

Tiere am Gelände:

Am gesamten Gelände der Ottakringer Brauerei sind keine Tiere erlaubt.

Für Blindenführ- und Partnerhunde gilt: Der Hundehalter eines Blinden- und Partnerhundes für behinderte Menschen hat beim Zutritt in eine Veranstaltungsstätte einen Behindertenausweis bzw. -pass sowie den Nachweis über die Qualifikation des Hundes vorzuweisen. In den Veranstaltungsstätten müssen Blindenführhunde ein Führgeschirr tragen. Für Blindenführ- und Partnerhunde für behinderte Menschen ist in der Veranstaltungsstätte ein geeigneter Platz in unmittelbarer Nähe des Hundehaltersitzplatzes bereitzustellen.

Anwesenheit Mitarbeiter der Ottakringer Event Location:

Mitarbeiter bzw. Beauftragte der OBD sind berechtigt, sich während der gesamten Dauer der Veranstaltung zwecks Überwachung der Einhaltung der Benützungsbedingungen und Sicherheitsauflagen im Veranstaltungsraum aufzuhalten.

Anlieferungen

Die Anlieferung von Inventar, technischen Geräten und Speisen/Getränken sind ausschließlich im vereinbarten Zeitraum gestattet. Die liefernden Personen und Fahrzeuge (pol. Kennzeichen + Handynummer des Fahrers) sind der OBD vor Anlieferung bekannt zu geben, da sonst die Einfahrt ins Brauereigelände nicht gestattet ist.

Der Abbau muss zum vereinbarten Zeitpunkt beendet sein, andernfalls ist die OBD berechtigt, die verbliebenen Gegenstände auf Kosten des Kunden vom Veranstaltungsraum zu entfernen und gegen eine Lagergebühr bis zur Abholung durch den Kunden zwischenzulagern. Erfolgt keine Abholung binnen zwei Wochen nach der Veranstaltung, gelten die Gegenstände als freiwillig preisgegeben.

Sponsoren und Dienstleister

Allfällige Sponsoren und Dienstleister der Veranstaltung und mitgebrachte Waren sind der OBD 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Die OBD ist berechtigt, Unternehmen abzulehnen bzw. im Fall einer Beharrung auf einem abgelehnten Unternehmen durch den Kunden, die Veranstaltung abzulehnen und, falls schon ein Vertrag geschlossen wurde, von diesem ohne Leistung von allfälligen Ersatzansprüchen zurückzutreten. Werden für die Abwicklung der Veranstaltung durch den Kunden Dritte beauftragt (z.B. Catering), übernimmt die OBD auch dann keinerlei Gewähr oder Haftung für die Durchführung des Auftrages, wenn die Beauftragung aufgrund einer Empfehlung der OBD erfolgte.

Security

Die OBD kann für den Kunden bindend im Einzelfall Security Personal festlegen. Dadurch entstehende Mehrkosten fallen zu Lasten des Kunden. Die Beauftragung des Sicherheitsdienstes (Exklusivpartner) erfolgt ausnahmslos durch die OBD im Namen des Kunden, die Verrechnung erfolgt direkt an den Kunden.

Lautstärke

Während der Veranstaltung erfolgen durch die OBD bzw. den beauftragten Dienstleister (Servicepartner) regelmäßige Lautstärkenmessungen. Dabei wird die Einhaltung der vereinbarten Dezibel-Obergrenzen überprüft. Der Kunde verpflichtet sich, für die Einhaltung der im Vorfeld vereinbarten Vorgaben Sorge zu tragen. Die OBD, der Servicepartner sowie von der OBD beauftragte Dienstleister sind befugt, diesbezüglich dem Kunden bzw. etwaigen von ihm eingesetzten Tonbeauftragten Weisungen zu erteilen und bei Nichtbeachtung direkt die Lautstärke zu regeln bzw. wenn nötig auch den Ton abzustellen. In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, für die Behörde Aufzeichnungen über die vorgenommenen Lautstärkenmessungen zu machen. Der Kunde stimmt der Vornahme dieser Aufzeichnungen zu.

Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen

Der Kunde hat vor Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen – unabhängig vom verwendeten Medium und Zweck der Veröffentlichung – bei welchen die Ottakringer Event Location als Veranstaltungsort erkennbar ist oder genannt wird, die ausdrückliche Zustimmung der OBD einzuholen. Im Fall von Aufnahmen jeglicher Art, die zur medialen Veröffentlichung bestimmt sind, hat der Kunde die Teilnehmer/Gäste der Veranstaltung entsprechend zu informieren.

Die OBD hat das Recht im Zuge eines Aufbaus bzw. einer Veranstaltung von der Ottakringer Event Location Bildaufnahmen zu Marketingzwecken aufzunehmen. Dabei wird auf die Einhaltung von Personenrechten geachtet und vor Veröffentlichung die Nennung der Unternehmen (wenn Logos sichtbar) abgesprochen.

Verantwortung und Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für die vollständige Einhaltung aller behördlichen Aufträge/Auflagen und einschlägigen Gesetze (z.B. Veranstaltungsanmeldungen gem. Wiener Veranstaltungsgesetz, Meldung AKM).

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass von den Teilnehmern die Bestimmungen des Jugendschutzes, des Tabakgesetzes und des Suchtmittelgesetzes eingehalten werden.

Bei den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten handelt es sich um historisch wertvolle Bausubstanz. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstaltungsraum und sämtliche Gegenstände bei sonstige Klag- und Schadloshaltung der OBD schonend zu behandeln und den diesbezüglichen Anweisungen durch OBD-Mitarbeiter bzw. beauftragte Dritte Folge zu leisten.

Der Kunde haftet für sämtliche unmittelbare und mittelbare Personen- und Sachschäden (zB. Wände, Sanitäranlagen, Inventar, etc.), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, auch wenn diese durch dessen Mitarbeiter/Teilnehmer/Gäste oder durch vom Kunden beauftragte Personen (zB. Catering, Musiker, etc.) verursacht wurden. Sollte der OBD aufgrund einer Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Hausordnung durch den Kunden, dessen Beauftragte oder durch Teilnehmer der Veranstaltung ein Schaden entstehen, sei es auch ein bloßer Imageschaden, oder die OBD von Behörden oder Dritten in Anspruch genommen werden, so wird der Veranstalter die OBD vollständig schad- und klaglos halten.

Der Kunde haftet der OBD dafür, dass sich der Kunde selbst / seine Mitarbeiter / von ihm beauftragte Personen sowie die Teilnehmer der Veranstaltung nur in den zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten aufhalten und zum Betreten und Verlassen dieser Räumlichkeiten ausschließlich die vereinbarten Wege benutzt werden. Für Gäste und Mitarbeitern von Veranstaltungen ist ausschließlich der angemietete Bereich der Ottakringer Event Location zu benutzen. Die Produktionsstätten dürfen nicht betreten werden. Das Gelände der Brauerei und die Veranstaltungsräume sind nicht für Kinder bzw. Minderjährige konzipiert. Für die Aufsicht über eventuell anwesende Kinder und Minderjährige übernimmt die OBD keine Verantwortung. Insbesondere ist daher vom Kunde darauf zu achten, dass die Kinder bzw. Minderjährigen die zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten bzw. die vorgesehenen Wege zum Betreten/Verlassen derselben nicht verlassen. Den Weisungen von Personen, die mit der Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen beauftragt werden, ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer der Veranstaltung nach 22 Uhr auf dem Brauereigelände außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten keinen Lärm verursachen, der für die Anrainer um die Brauerei störend ist. Der Kunde wird die OBD für sämtliche entgegen dieser Bestimmung entstandenen Schäden bzw. (Verwaltungs-)Strafen schad- und klaglos halten.

Haftungsausschluss der OBD

Die OBD übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, bzw. für das Abhandenkommen und/oder die Beschädigung von Gegenständen, die von wem auch immer im Zuge der Veranstaltung auf das Brauereigelände (z.B. abgestellte Fahrzeuge) bzw. in den Veranstaltungsraum gebracht werden (z. B. Garderobe, Wertgegenstände, etc.).

Datenschutz

OBD gibt die personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weiter, es sei denn, OBD ist aufgrund vertraglicher, gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet.

Zum Zweck der konzernweiten Verwaltung der Kunden- und Vertragsdaten, der Liefer- und Zahlungsmodalitäten bzw. der Zahlungspraxis sowie zur Vertragsabwicklung werden die während der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten des Kunden an das Konzernunternehmen Ottakringer Getränke AG übermittelt.

Im Fall der Verrechnung von Security-, Reinigungs- und und sonstigen gibt OBD die zur Rechnungslegung notwendigen Daten an die erwähnten (Exklusiv-)Partner weiter.

Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch OBD können an datenschutz_betriebe@ottakringer.at gerichtet werden.

Erfüllungsort, geltendes Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort aller wechselseitigen Forderungen und Ansprüche ist der Sitz der OBD (Wien).

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart. Ist der Veranstalter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

Stand: September 2023

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